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   VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11   

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https://dejure.org/2012,23401
VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11 (https://dejure.org/2012,23401)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.04.2012 - 9 A 3/11 (https://dejure.org/2012,23401)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. April 2012 - 9 A 3/11 (https://dejure.org/2012,23401)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 28 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 46 Abs 1 Verf SH
    Schulauflösung; Grundschule Hörnum / Sylt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auflösung einer Grundschule wegen Unterschreitens der durch die Mindestgrößenverordnung festgelegten Mindestschülerzahl

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für Verpflichtungsklagen, sondern auch für Anfechtungsklagen, wenn diese sich gegen einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung wenden (Urt. v. 25.04.2001 - 6 C 6/00 - BVerwGE 114, 160 in juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Ihr Vorliegen wird von der Annahme der Sachdienlichkeit einer Klageänderung grundsätzlich nicht überspielt (BVerwG, Urt. v. 30.10.1997 - 3 C 35/96 - BVerwGE 105, 288, in juris Rn. 35 ff.; Kopp/ Schenke, VwGO, 17. Aufl., § 91 Rn. 31).
  • BVerwG, 29.04.1999 - 8 B 87.99

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Da sie selbst an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und sich nicht auf den Fortbestand rechtswidriger Zustände berufen können, haben auch sie darauf zu achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (BVerwG, Urt. v. 29.5.1980 - 5 C 11/78 - in juris Rn. 24 und Beschl. v. 29.4.1999 - 8 B 87/99 - in juris Rn. 4).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Da sie selbst an das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung gebunden sind und sich nicht auf den Fortbestand rechtswidriger Zustände berufen können, haben auch sie darauf zu achten, dass öffentliche Mittel sachgerecht und rechtmäßig verwendet werden (BVerwG, Urt. v. 29.5.1980 - 5 C 11/78 - in juris Rn. 24 und Beschl. v. 29.4.1999 - 8 B 87/99 - in juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung liegt vor, wenn von ihm eine fortdauernde Rechtsbeeinträchtigung ausgeht (Urt. v. 28.01.1988 - 3 C 48/85 - NJW 1988, 2056, in juris Rn. 15).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Der Gleichheitssatz ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können" (zuletzt BVerfG, Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 - in juris Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Ebenso wie juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände (und damit auch Schulverbände), gemäß Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich nicht als Träger von Grundrechten in Frage kommen, weil die Grundrechte ihrem Wesen nach auf diese nicht anwendbar sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 29.5.2007 - 2 BvR 695/07 - in juris Rn 21 ff m.w.N.), so versagt das Bundesverwaltungsgericht sowohl den Behörden als auch den dem Staat eingegliederten öffentlich-rechtlichen Körperschaften mittelbarer Staatsverwaltung und den Gemeinden die Berufung auf die aus dem Rechtsstaatgebot abgeleiteten Vertrauensschutzgrundsätze gegenüber anderen Behörden.
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06

    § 40 Abs 1 Nr 4 S 2 BBesG ist mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar - Zudem Rechtfertigung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Passt aber das vom Beklagten mit Blick auf das klägerische Ansinnen selbst definierte Differenzierungsziel schon nicht auf Nordstrand, ist also Nordstrand objektiv betrachtet zu Unrecht in die Ausnahmeregelung aufgenommen, würde der Kläger eine Gleichbehandlung im Unrecht verlangen, auf die Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch vermittelt (BVerfG, Beschl. v. 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06 - NVwZ-RR 2008, 44, in juris Rn. 16; Beschl. v. 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142 ff, juris Rn. 59).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Passt aber das vom Beklagten mit Blick auf das klägerische Ansinnen selbst definierte Differenzierungsziel schon nicht auf Nordstrand, ist also Nordstrand objektiv betrachtet zu Unrecht in die Ausnahmeregelung aufgenommen, würde der Kläger eine Gleichbehandlung im Unrecht verlangen, auf die Art. 3 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen Anspruch vermittelt (BVerfG, Beschl. v. 12.09.2007 - 2 BvR 1413/06 - NVwZ-RR 2008, 44, in juris Rn. 16; Beschl. v. 17.01.1979 - 1 BvL 25/77 - BVerfGE 50, 142 ff, juris Rn. 59).
  • VG Magdeburg, 25.08.2011 - 9 A 253/10

    Flüchtlingsanerkennung, Syrien, Asylantrag, Verfolgungsgefahr, politische

    Auszug aus VG Schleswig, 27.04.2012 - 9 A 3/11
    Die Genehmigungsvoraussetzungen sind stattdessen in § 60 Abs. 2 SchulG geregelt (dazu mit Stand bis zum 03.02.2011: Urt. der Kammer v. 21.04.2010 - 9 A 253/10 -) und durch das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 28.01.2011 (a.a.O.) nochmals geändert worden (dazu unten).
  • VG Schleswig, 08.07.2015 - 9 A 117/14

    Einrichtung gymnasiale Oberstufe in einer Gemeinschaftsschule

    Dies ist hier - wie bei anderen schulorganisatorischen Maßnahmen - der Fall, weil die erteilte Genehmigung in die Zukunft wirkt und sich dauerhaft auf die Rechte der Betroffenen wie hier des Klägers und der Beigeladenen auswirkt (Urteil der Kammer vom 27.04.2012 - 9 A 3/11 - juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 25.04.2001 - 6 C 6/00 - und vom 28.01.1988 - 3 C 48/85 -, juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 23.05.2013 - 4 L 345/13 -, juris Rn. 10 und VG Minden, Urteil vom 05.12.2014 - 8 K 133/14 -, juris Rn. 77).
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